Grabmale am Ort des Gedenkens


Ich habe dich bei deinem Namen gerufen. Du bist mein!

Jesaja 43

Grabmale sind ein sichtbares Zeichen zu einem verstorbenen Menschen. Der Name und die Lebensdaten werden in Stein „gemeißelt“, in Holz graviert. Das Grab wird dadurch zum persönlichen Ort des Gedenkens und der Erinnerung an den Verstorbenen und leistet einen wichtigen Bestandteil der Trauerarbeit. Bei einem Familiengrab findet man oft die Namen mehrerer Generationen – manchmal bis zu den Urgroßeltern. Das verbindet.

Grabmale können sehr verschieden gestaltet sein. Sie zeugen auf besondere Weise von der Einzigartigkeit des Verstorbenen. Die gewählte Stein- oder Holzart, die Form des Grabmals, gewählte Symbole und die Inschrift erzählen vom Verhältnis zum Verstorbenen. Manch ein Stein verrät uns etwas über die Interessen, die Stärken, den Beruf des Verstorbenen, andere zeigen die Liebe und Zuneigung, die über den Tod hinaus bestehen bleibt. Ein Grabmal ist Zeuge eines vergangenen Lebens.

Lassen Sie sich vom Holzbildhauer oder Steinmetz Ihrer Wahl beraten. In unserer Friedhofsordnung finden Sie die zu beachtenden Vorschriften u.a. zu den Höhen, Breiten und Mindeststärken des Grabmals. Ihr Steinmetz oder Holzbildhauer wird mit Ihnen gemeinsam auch den Antrag auf Grabmalgenehmigung stellen. Nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung kann mit der Bearbeitung und Aufstellung des Grabmals begonnen werden.

Hier finden Sie die auf dem Waldfriedhof zugelassenen Bildhauer und Steinmetze.