Bestattungsformen – Erdbestattung und Urnenbeisetzung

Auf dem Waldfriedhof gibt es die Möglichkeit der Erdbestattung (Sargbestattung) und der Urnenbeisetzung. Beide bieten einen respektvollen Rahmen, um den Verstorbenen einen würdigen Platz der Ruhe und Erinnerung zu geben.
Es ist wichtig, den letzten Wille der verstorbenen Person zu respektieren, um ihr nach ihrem Wunsch die letzte Ruhe zu ermöglichen. Oft gibt es im Vorfeld klare Vorstellungen über die bevorzugte Bestattungsform, sei es die traditionelle Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung. Auch besondere Wünsche, wie etwa die Wahl eines bestimmten Grabfeldes oder zum Ablauf der Trauerfeier, sollten, soweit möglich, ermöglicht werden.
Individuelle Wünsche des / der Verstorbenen und der Hinterbliebenen können eine besondere Bedeutung für die Trauerarbeit haben und trägt zu einem würdigen und persönlichen Abschied bei.
Ist Ihnen der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, sollten Sie als Angehörige/r oder beauftragte Person entscheiden, welche Bestattungsform dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätte.
Sargbeisetzung (Erdbestattung)
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt in einem Grab. Sie haben die Möglichkeit, die Nutzungszeit des Grabes nach der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren zu verlängern oder das Nutzungsrecht wieder an den Friedhof zurückzugeben.
Urnenbeisetzung
Für eine Urnenbeisetzung wird die Asche der verstorbenen Person nach einer Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt. Urnen können in Wahlgrabstellen und in Gemeinschaftsanlagen beigesetzt werden. Auch Bestattungen an einem Baum sind möglich.
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