Grabarten auf dem Waldfriedhof
Hier können Sie sich den Informations-Flyer mit einer Kostenaufstellung downloaden:
Hier finden Sie Informationen zu den Grabarten:
Wahlgrab – Einzel- oder Doppelgrab

Wahlgräber sind Grabstätten, die von den Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum ausgewählt werden können, bei einem Bestattungsfall zunächst für 20 Jahre.
Die Lage des Grabes suchen die Angehörigen mit einem Mitarbeiter des Friedhofs gemeinsam aus, der genaue Ort der letzten Ruhe kann also mitbestimmt werden.
Diese Grabart bietet den Familien Flexibilität: vor allem durch die Möglichkeit, das Grab individuell zu bepflanzen, ein zum Verstorbenen passendes Grabmal auszusuchen und auch die Möglichkeit, das Grab später einmal zu verlängern. Und Sie haben auch die Möglichkeit, die Grabstätte als Familiengrabstätte – auch für viele Generationen – zu nutzen.
Bei einem Einzel-Wahlgrab können innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren zwei Verstorbene bestattet werden, entweder ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen.
Bei einem Doppel-Wahlgrab können 2 Särge nebeneinander bestattet werden – zusätzlich sind auch noch 2 Urnen möglich. Soll die Doppel-Wahlgrabstätte ausschließlich für Urnenbestattungen genutzt werden, können innerhalb der gesetzlichen Ruhezeit 4 Urnen bestattet werden.
Egal, ob Einzel- oder Doppel-Wahlgrab, nach Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit sind weitere Bestattungen in dem Grab möglich.
Grablager in besonderer Lage – ein Ort mit Charakter

Grablager in besonderer Lage, etwa an Friedhofsmauern oder in repräsentativen Bereichen unseres Waldfriedhofes, zeichnen sich zum Teil durch ihre besonderen Grabmale, die auch oft unter Denkmalschutz stehen, und ihre ruhige, würdevolle Umgebung aus. Sie bieten nicht nur einen ästhetisch ansprechenden Rahmen, sondern auch ein gewisses Maß an Exklusivität und Beständigkeit.
Für viele Menschen ist der Erwerb eines solchen Grablagers eine bewusste Entscheidung – aus Respekt vor den Verstorbenen und dem Wunsch, einen Ort der Erinnerung zu schaffen, der lange Zeit Bestand hat. Diese Gräber bieten durch ihre Größe häufig mehr Raum für individuelle Gestaltung.
Auch der Wunsch, die Verstorbenen in einem besonderen Bereich des Friedhofs einen ehrenvollen Platz zu geben, kann eine starke Motivation sein. Solche Lagen symbolisieren oft ein langes familiäres Erbe, gesellschaftliches Engagement oder besondere Verbundenheit mit dem Waldfriedhof, der Gemeinde oder der Region.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an solch einer besonderen Grabstätte haben. Auch dann, wenn noch keine Bestattung notwendig ist. Durch die Möglichkeit einer Grabpatenschaft sichern Sie sich ein Optionsrecht für eine mögliche Bestattung an dieser Stelle und Sie unterstützen mit einer Spende historische Schätze auf unserem Friedhof.
Gemeinschaftsgrabanlage – gemeinsam in Erinnerung bleiben

Die Gemeinschaftsgrabanlage ist eine moderne und würdevolle Form der letzten Ruhestätte. Sie bietet die Möglichkeit, in einem gepflegten Umfeld bestattet zu werden – gemeinsam mit anderen, aber dennoch in würdiger Individualität.
Ein großer Vorteil dieser Bestattungsform ist die entfallende Grabpflege für die Angehörigen. Die gesamte Anlage wird dauerhaft vom Friedhofsträger betreut, bepflanzt und gepflegt. Für viele Menschen ist dies eine Entlastung – sowohl organisatorisch als auch emotional.
Im Gegensatz zur „grünen Wiese“ sind unsere Gemeinschaftsgrabanlagen nicht anonym. Der Name der/des Verstorbenen, das Geburts- und Sterbejahr wird auf einer gemeinsamen Stele oder auf Grabmalen vermerkt, so verbleibt ein sichtbares Zeichen der verstorbenen Person bestehen.
Diese Grabform ist besonders für Menschen geeignet, die sich eine würdevolle, aber pflegefreie Ruhestätte wünschen, ohne auf einen festen Platz der Erinnerung verzichten zu müssen.
Baumbestattung – natürlich, individuell, verbunden mit der Natur

Die Baumbestattung verbindet die letzte Ruhe mit der Natur. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt – in einer eigens dafür vorgesehenen Anlage, die Ruhe, Natürlichkeit und eine ganz besondere Atmosphäre ausstrahlt.
Anders als bei anonymen Waldgräbern erhält hier jede Grabstätte einen individuellen Stein mit Namensnennung sowie Geburts- und Sterbejahr. So entsteht ein kleiner, individueller Ort der Erinnerung. Zudem kann an der Grabstelle eine Vase für Blumen abgestellt werden – eine persönliche Geste, die Nähe schafft, aber dennoch die gewünschte naturnahe Gestaltung beibehält.
Die Pflege der gesamten Anlage liegt beim Friedhofsträger. Dadurch sind die Angehörigen von gärtnerischem Aufwand entlastet, wissen die Ruhestätte aber dennoch in guten Händen.
Diese Bestattungsform eignet sich besonders für Menschen, die sich mit der Natur verbunden fühlen und eine ruhige, würdevolle und pflegefreie Grabstätte wünschen – mit persönlichem Bezug, aber ohne großen Aufwand. Für die Angehörigen bietet der Waldfriedhof durch eine gute Verkehrsanbindung, durch Bänke zum Ausruhen und durch eine gepflegte Friedhofsanlage jederzeit die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu besuchen.
Urnengemeinschaftsanlage für Paare

Die Urnengemeinschaftsanlage für Paare ist eine besondere Form der Bestattung, die es ermöglicht, als Ehe- oder Lebenspaar auch über den Tod hinaus in enger Verbundenheit beigesetzt zu werden. Jede Grabstelle dieser Anlage ist für bis zu vier Urnen vorgesehen und damit für zwei Paare ausgelegt.
Ein gemeinsamer Grabstein trägt die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbejahren und schafft einen festen Ort des Gedenkens. Die Gestaltung der Anlage ist würdevoll und naturnah, mit klarer Struktur und liebevoller Bepflanzung. Wie bei anderen Gemeinschaftsanlagen entfällt für die Angehörigen die individuelle Grabpflege – diese wird während der Ruhezeit vom Friedhofsträger übernommen.
Diese Bestattungsform richtet sich an Paare, die sich eine gemeinsame letzte Ruhestätte wünschen, jedoch die Pflege der Grabstätte nicht selbst organisieren wollen. Sie bietet einen sichtbaren Ort der Erinnerung in einem gepflegten und ruhigen Umfeld.
Die Kosten für die Urnengemeinschaftsanlage für Paare werden bereits beim ersten Todesfall fast vollständig entrichtet. Das bedeutet: Die Angehörigen des Erstversterbenden tragen die Gebühren für die Nutzungszeit, einschließlich der hälftigen Kosten für den gemeinsamen Grabstein sowie die anteilige Pflege und Unterhaltung der Anlage.
Für die Angehörigen des später versterbenden Partners entstehen lediglich Gebühren für die Verlängerung der Grabstätte und für die Beisetzung der Urne. Diese umfassen die Anpassung der Grabnutzungszeit, die Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) sowie anteilige Pflegekosten.
Diese Regelung sorgt für finanzielle Klarheit und ermöglicht eine vorausschauende Planung.